Grundsätzlich besteht bei Einzelfirmen gemäss der Handelsregistervordnung Art. 36 eine Eintragungspflicht, sobald die Einnahmen den Betrag von Fr. 100'000.-- übersteigen. Juristische Personen, wie zum Beispiel die AG oder die GmbH entstehen generell erst mit dem Eintrag in das Handelsregister.
Treuhandunternehmen (wie die CONFINIT Treuhand Fischer), welche Revisionsdienstleistungen erbringen, müssen unabhängig von der Rechtsform bereits ab Gründung in das Handelsregister und in das eidg. Revisorenregister eingetragen werden. Dies dient dem Schutz der Unternehmungen, welche durch Treuhandfirmen betreut werden.
Die CONFINIT Treuhand Fischer wurde anlässlich ihrer Gründung als Einzelfirma am 10. September 2007 unter der Firmen-Nummer CH-400.1.028.435-9 ordnungsgemäss im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen.
=> Handelsregisterauszug der CONFINIT (PDF)
Auch der Eintrag im Revisorenregister wurde vollzogen. Beachten Sie dazu auch die Ausführungen bei der Rubrik Revisionsaufsicht. |