Unsere Verrechnungen erfolgen nach Ansätzen, welche üblicherweise von den Mitgliedern des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes und der Treuhand-Kammer (Schweizerischer Verband für Wirtschaftsprüfung) angewendet werden. Abgestimmt auf die Bedürfnisse unserer Kunden und die Anforderungen an die unterschiedlichen Mandate erstellen wir für Sie eine individuelle Offerte, welche die Möglichkeit von Verrechnungen nach Arbeitszeit (mit Kostendach) oder auch eine pauschale Abrechnung beinhaltet. Damit haben Sie die Sicherheit einer korrekten Fakturierung unserer Aufwendungen und können gleichzeitig mit klaren Kosten budgetieren.
Wir verwenden in der Regel folgende Ansätze:
| Expertentätigkeit |
260.00 |
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| Prüfungstätigkeit |
220.00 |
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| Steuern, Analysen |
170.00 |
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| Buchführung |
140.00 |
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| Administration |
85.00 |
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Grundsätzlich kommen unsere Honoraransätze auch bei der Erstellung von Steuererklärungen zur Anwendung. Bei einfacheren Verhältnissen (Anstellungsverhältnis mit Lohnausweis und wenigen Bankkonten) ergibt dies üblicherweise einen Betrag zwischen Fr. 170.00 und Fr. 220.00. Darin enthalten sind neben der Fristverlängerung, welche wir für alle Kunden automatisch einreichen auch die Prüfung der Steuerveranlagung.
Honorarordnung der CONFINIT als PDF
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