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Revisionsaufsicht

 

Mehr als 10 Jahre hat sich der Bundesrat mit der Neuordnung der Vorschriften über Rechnungslegung und Revision beschäftigt. Zudem hat sich aufgrund einer Reihe von Vorfällen in der in- und ausländischen Wirtschaft in den letzten beiden Jahren auch der internationale
Druck auf eine schnelle Neuregelung verstärkt.

 

Auf den 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz über die Revisionsaufsicht (RAG) in Kraft getreten. Es regelt die Zulassung und Beaufsichtigung von Personen und Unternehmungen, die Revisionsdienstleistungen erbringen. Dabei bedürfen natürliche Personen und Revisionsunternehmen, die Revisionsdienstleistungen erbringen, einer Zulassung. Zusätzlich wird dabei zwischen einer Zulassung für Revisionsexperten und Revisoren unterschieden.

 

Die CONFINIT Treuhand Fischer hat im Juli 2009 die definitive Zulassung als Revisionsexperte erhalten.

 

Richard J. Fischer hat im Juli 2008 die unbeschränkte definitive Zulassung als Revisionsexperte erhalten.

 

Er erfüllt damit die hohen Anforderungen der RAB, Firmen zu prüfen, deren Abschlüsse der Ordentlichen oder der Eingeschränkten Revision unterliegen. Selbstverständlich kann er auch alle Sonderprüfungen übernehmen, die nach Fusionsgesetz nötig sind. Das Gesetz verlangt u.a. Prüfungen bei Umwandlungen von Einzelfirmen in juristische Personen wie AG oder GmbH, Sacheinlagen oder bei Firmen-Fusionen.

 

 

 

 

     
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