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Wirtschaftsprüfung

 

Hauptsächlich zum Schutz der Aktionäre und Gläubiger (Geldgeber, Lieferanten), schreibt das Gesetz bei der Aktiengesellschaft die Revisionsstelle als zwingendes Kontrollorgan vor. Bei andern Gesellschaftsformen kann die Pflicht für eine Revision in den Statuten festgeschrieben sein. Die unabhängige Kontrolle der Buchführung schafft aber nicht nur im Aussen- (zu Aktionären, Gläubigern, Investoren und Staat), sondern auch im Innenverhältnis (unter Geschäftspartnern und Mitarbeitern) Transparenz, Vertrauen und Sicherheit.

 

Im Bereich Wirtschaftsprüfung stützen wir uns auf weitreichende berufliche Kenntnisse, die notwendige Ausbildung und regelmässige Weiterbildung, sowie auf langjährige Erfahrung in den verschiedenen Bereichen. Die Beratungen im Rahmen der Wirtschaftsprüfung gehen weiter als die buchhalterische Kontrolle oder Prüfung der Jahresrechnung. Wir sehen unser Mandat und die damit verbundene Berichterstattung auch als Instrument für die Führung Ihrer Unternehmung.

 

Mit der zunehmend geforderten Transparenz der Jahresrechnung steigen auch die Ansprüche an die Revisionsstelle. Eine zeitgemässe Wirtschaftsprüfung übernimmt dabei aktiv Verantwortung. Wir erfüllen die hohen Anforderungen und helfen, mit transparenter Berichterstattung Risiken aufzuzeigen und Chancen wahrzunehmen.

 

  • Prüfung der Jahresrechnung von Aktiengesellschaften und Genossenschaften
  • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und andere Spezialprüfungen (z.B. Due Diligence)
  • Bewerten von Unternehmungen und Unternehmensteilen
  • Auftragsbezogene Sonderprüfungen
  • Gutachten über betriebswirtschaftliche Fragestellungen
  • Bilanz- und Erfolgsanalysen und resultierende Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Internes Kontrollsystem


 

     
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